AGB

I. Allgemeines

  1. Allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich
    unsere Geschäftsbedingungen zugrunde.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und Vereinbarungen, insbesondere,
    soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst durch
    unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Vereinbarungen unserer
    Außendienstmitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch
    uns bestätigt werden.
  3. Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen
    wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss
    nicht widersprochen haben.
  4. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
    es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder
    rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer
    nicht zu. Dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, soweit
    das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein
    Leistungsweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr
    mit Kaufleuten ausgeschlossen.

II. Versand

  1. Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung
    und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur
    oder Frachtführer, spätestens jedoch, wenn die Ware das Werk oder Lager
    verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Tritt während des
    Transportes ein Schaden an der Ware auf oder wird die im Frachtbrief
    aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Warenempfänger
    durch den Auslieferer (bei Speditionsversand = LKW-Fahrer; bei
    Bundesbahnversand = Güterempfangsbahnhof) sofort auf dem Frachtbrief
    den Schaden detailliert vermerken und mit Unterschrift bestätigen
    zulassen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zur Geltendmachung
    der Ersatzansprüche für den Käufer zu übergeben; zur klageweisen
    Durchsetzung der Ansprüche sind wir nicht verpflichtet, jedoch verpflichten
    wir uns zu solchen Maßnahmen, die dem Käufer die klageweise
    Durchsetzung ermöglichen. Auch wenn Lieferung frei Empfangstation
    des Käufers vereinbart ist, trägt der Käufer die Gefahr der Versendung.
    In diesen Fällen leisten wir jedoch bei Transportschäden insoweit und in
    dem Umfang Ersatz, als wir selbst Ersatz des Transportschadens erhalten.
    Die Ersatzleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose
    Ersatzlieferung oder Gutschrift des Erstattungsbetrages.
  2. Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den
    Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss
    gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten der oder
    die Geschäftsführer oder einer unserer leitenden Angestellten, im
    Geschäftsverkehr
    mit Nichtkaufleuten der oder die Geschäftsführer oder
    irgendeiner unserer Mitarbeiter, mindestens grobfahrlässig gehandelt
    haben. Zur Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen
    verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.

III. Lieferzeit

  1. Die Lieferzeit beginnt nach Zugang der Auftragsbestätigung, vorbehaltlich
    der Liefermöglichkeit und anderweitigen vertraglichen Regelungen.
  2. Die vereinbarte Frist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus
    Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen
    Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist.
    Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.
  3. Falls wir in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene
    Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss
    zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit
    gemeldet worden sind.
  4. Etwaige Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen
    oder Lieferterminen sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern der
    oder die Geschäftsführer oder einer unserer Mitarbeiter die Verzögerung
    fahrlässig herbeigeführt hat.
  5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
    der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
    oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
    Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung, Unruhen und sonstige
    Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
    unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder bei einem
    unserer Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung
    verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
    wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
    ohne Abzug.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten bleiben alle gelieferten Waren bis zur
    Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
    mit dem jeweiligen Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn
    Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
    Gegenüber Nichtkaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten
    Ware bis zur Erfüllung der jeweiligen Kaufpreisforderung vor.
  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
    Geschäftsverkehr
    zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht uns
    gegenüber im Verzuge ist. Er ist zur Weiterveräußerung bzw. zur Verarbeitung
    der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die
    Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. der Verarbeitung gemäß
    Ziffern 3-5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware
    ist er nicht berechtigt.

VI. Verarbeitungsanleitung

  1. Da die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsgebiete für
    unsere Erzeugnisse sehr unterschiedlich sind, können wir mit unseren
    Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Werden
    spezielle Anforderungen gestellt, die außerhalb der in den
    Verarbeitungsanleitungen
    angesprochenen Anwendungsbereichen und Arbeitsverhältnissen
    liegen, sind wir zum Zwecke der Unterstützung zur weitergehenden
    Beratung bereit; rechtliche Verpflichtungen unsererseits,
    gleich welcher Art, werden hierdurch nicht begründet.
  2. Verbrauchsangaben in unseren Verarbeitungsanleitungen sind mittlere
    Erfahrungswerte. Die Herstellerangaben sind bei der Verarbeitung zwingend zu berücksichtigen.

VII. Mängelrügen, Haftung

  1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unsere
    Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach
    bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen
    und Versuchen. Die Vereinbarung von Beschaffenheiten und die
    Übernahme etwaiger Garantien ist für uns nur dann verbindlich, soweit
    sie ausdrücklich und im Vertrag schriftlich vorgenommen worden ist.
    Für etwaige Mängelansprüche in Ansehung der Qualität und für die Anwendung
    des Produktes ist das jeweils aktuelle Technische Datenblatt
    maßgebend, wie es von unserer Homepage im Internet abgerufen werden
    kann und auch in sonstiger Weise jederzeit auf Anforderung hin zur
    Verfügung gestellt wird. Weicht der Verkäufer von den dortigen Vorgaben
    ab, ist ein Mängelanspruch oder eine sonstige Haftung unsererseits
    ausgeschlossen.
  2. Käufer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Mängel
    untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns hiervon unverzüglich
    schriftlich Anzeige machen. Geschieht das nicht, so gilt die Ware als
    genehmigt. Für Käufer, die nicht Verbraucher sind, gilt dies sowohl für
    offensichtliche
    als auch für nicht offensichtliche Mängel. Soweit der Käufer
    Verbraucher ist, beschränkt sich die unverzügliche Untersuchungspflicht
    auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Mängel.
  3. Bei etwaiger Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware und rechtzeitiger
    Anzeige des Mangels durch den Käufer innerhalb der Verjährungsfrist
    leisten wir kostenlosen Ersatz für die mangelhafte Ware, sofern der
    Mangel bei Gefahrübergang bestanden hat. Bei einem Fehlschlagen der
    Nacherfüllung steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Herabsetzung
    der Vergütung oder auf Rücktritt vom Vertrage zu. Für etwaige
    Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz gilt
    unten Absatz 5.
  4. Im Beanstandungsfall muss uns der Käufer auf unser Verlangen die
    Möglichkeit der Nachprüfung durch unverzügliche Einsendung von
    Materialproben geben. Bei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem
    Käufer keine Mängelansprüche gegen uns zu, es sei denn, dass die
    Verletzung dieser Käuferpflicht unsere Überprüfung der Schadensursache
    weder behindert noch erschwert. Die Kosten der Einsendung von
    Materialproben sowie die Entnahme gehen zu unseren Lasten, wenn das
    gelieferte Material mangelhaft war.
  5. Wir haften dem Käufer auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde,
    ob aus Vertrag oder Delikt – nur in Fällen des Vorsatzes, der
    groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
    oder der Gesundheit, oder wegen des Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit,
    soweit die getroffene Vereinbarung gerade einen Schadenseintritt
    verhindern sollte, oder wegen der Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten (Kardinalpflichten), oder aus sonstigen zwingenden
    gesetzlichen Vorschriften. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher
    Vertragspflichten ist auf vorhersehbare vertragstypische
    Schäden und hier auf bis zu höchstens 100.000,00 Euro beschränkt,
    sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres gesetzlichen Vertreters
    oder unserer Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung des Lebens,
    des Körpers oder Gesundheit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast
    zum Nachteil des Käufers ist mit dem vorstehenden Regelungen nicht
    verbunden. Die obigen Regelungen gelten für den Ersatz vergeblicher
    Aufwendungen entsprechend.
  6. Die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab
    Lieferung der Ware, soweit nicht ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt oder
    in sonstiger Weise zwingend vom Gesetz eine längere Verjährungsfrist
    vorgeschrieben ist.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist D – Solingen. Bei allen sich
    aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr
    mit Kaufleuten D – Solingen als Gerichtsstand,
    und zwar auch im Wechsel- und Scheckprozess.

IX. Schlussbestimmungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gilt in jedem Falle unter
    Ausschluss ausländischen Rechtes nur deutsches Recht. Ausgeschlossen
    ist hierbei jedoch die Anwendung des UN-Kaufrechts/CISG.
  2. Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb
    der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung,
    falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der
    Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die Ausfuhr
    von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export
    geliefert wurden.
  3. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.