I. Allgemeines
- Allen Angeboten, Lieferungen und Vereinbarungen liegen ausschließlich
unsere Geschäftsbedingungen zugrunde. - Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge und Vereinbarungen, insbesondere,
soweit sie diese Bedingungen abändern, werden erst durch
unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Vereinbarungen unserer
Außendienstmitarbeiter sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch
uns bestätigt werden. - Den Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen
wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns auch nicht, wenn wir bei Vertragsabschluss
nicht widersprochen haben. - Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen,
es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer
nicht zu. Dies gilt nicht im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten, soweit
das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein
Leistungsweigerungsrecht seitens des Käufers ist im Geschäftsverkehr
mit Kaufleuten ausgeschlossen.
II. Versand
- Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung
und Gefahr des Käufers. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur
oder Frachtführer, spätestens jedoch, wenn die Ware das Werk oder Lager
verlassen hat, geht die Gefahr auf den Käufer über. Tritt während des
Transportes ein Schaden an der Ware auf oder wird die im Frachtbrief
aufgeführte Ware nicht vollzählig angeliefert, so hat sich der Warenempfänger
durch den Auslieferer (bei Speditionsversand = LKW-Fahrer; bei
Bundesbahnversand = Güterempfangsbahnhof) sofort auf dem Frachtbrief
den Schaden detailliert vermerken und mit Unterschrift bestätigen
zulassen. Der Frachtbrief mit Schadensvermerk ist uns zur Geltendmachung
der Ersatzansprüche für den Käufer zu übergeben; zur klageweisen
Durchsetzung der Ansprüche sind wir nicht verpflichtet, jedoch verpflichten
wir uns zu solchen Maßnahmen, die dem Käufer die klageweise
Durchsetzung ermöglichen. Auch wenn Lieferung frei Empfangstation
des Käufers vereinbart ist, trägt der Käufer die Gefahr der Versendung.
In diesen Fällen leisten wir jedoch bei Transportschäden insoweit und in
dem Umfang Ersatz, als wir selbst Ersatz des Transportschadens erhalten.
Die Ersatzleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose
Ersatzlieferung oder Gutschrift des Erstattungsbetrages. - Bei Versendung der Ware können wir die Beförderungsmittel und den
Versandweg unter Ausschluss jeder Haftung auswählen. Dieser Ausschluss
gilt nicht, soweit im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten der oder
die Geschäftsführer oder einer unserer leitenden Angestellten, im
Geschäftsverkehr
mit Nichtkaufleuten der oder die Geschäftsführer oder
irgendeiner unserer Mitarbeiter, mindestens grobfahrlässig gehandelt
haben. Zur Transportversicherung sind wir nur auf ausdrückliches Verlangen
verpflichtet. Die Kosten trägt der Käufer.
III. Lieferzeit
- Die Lieferzeit beginnt nach Zugang der Auftragsbestätigung, vorbehaltlich
der Liefermöglichkeit und anderweitigen vertraglichen Regelungen. - Die vereinbarte Frist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus
Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen
Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist.
Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist. - Falls wir in Verzug geraten, muss der Käufer uns eine angemessene
Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss
zurücktreten, wenn die Waren ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit
gemeldet worden sind. - Etwaige Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen
oder Lieferterminen sind auf den Auftragswert beschränkt, sofern der
oder die Geschäftsführer oder einer unserer Mitarbeiter die Verzögerung
fahrlässig herbeigeführt hat. - Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung, Unruhen und sonstige
Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns oder bei einem
unserer Unterlieferanten eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung
verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern
wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.
IV. Zahlungsbedingungen
- Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum
ohne Abzug.
V. Eigentumsvorbehalt
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten bleiben alle gelieferten Waren bis zur
Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem jeweiligen Käufer unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn
Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
Gegenüber Nichtkaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten
Ware bis zur Erfüllung der jeweiligen Kaufpreisforderung vor. - Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr
zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht uns
gegenüber im Verzuge ist. Er ist zur Weiterveräußerung bzw. zur Verarbeitung
der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die
Forderungen aus der Weiterveräußerung bzw. der Verarbeitung gemäß
Ziffern 3-5 auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware
ist er nicht berechtigt.
VI. Verarbeitungsanleitung
- Da die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsgebiete für
unsere Erzeugnisse sehr unterschiedlich sind, können wir mit unseren
Verarbeitungsanleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Werden
spezielle Anforderungen gestellt, die außerhalb der in den
Verarbeitungsanleitungen
angesprochenen Anwendungsbereichen und Arbeitsverhältnissen
liegen, sind wir zum Zwecke der Unterstützung zur weitergehenden
Beratung bereit; rechtliche Verpflichtungen unsererseits,
gleich welcher Art, werden hierdurch nicht begründet. - Verbrauchsangaben in unseren Verarbeitungsanleitungen sind mittlere
Erfahrungswerte. Die Herstellerangaben sind bei der Verarbeitung zwingend zu berücksichtigen.
VII. Mängelrügen, Haftung
- Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unsere
Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach
bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen
und Versuchen. Die Vereinbarung von Beschaffenheiten und die
Übernahme etwaiger Garantien ist für uns nur dann verbindlich, soweit
sie ausdrücklich und im Vertrag schriftlich vorgenommen worden ist.
Für etwaige Mängelansprüche in Ansehung der Qualität und für die Anwendung
des Produktes ist das jeweils aktuelle Technische Datenblatt
maßgebend, wie es von unserer Homepage im Internet abgerufen werden
kann und auch in sonstiger Weise jederzeit auf Anforderung hin zur
Verfügung gestellt wird. Weicht der Verkäufer von den dortigen Vorgaben
ab, ist ein Mängelanspruch oder eine sonstige Haftung unsererseits
ausgeschlossen. - Käufer müssen die gelieferte Ware unverzüglich auf etwaige Mängel
untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns hiervon unverzüglich
schriftlich Anzeige machen. Geschieht das nicht, so gilt die Ware als
genehmigt. Für Käufer, die nicht Verbraucher sind, gilt dies sowohl für
offensichtliche
als auch für nicht offensichtliche Mängel. Soweit der Käufer
Verbraucher ist, beschränkt sich die unverzügliche Untersuchungspflicht
auf offensichtliche, äußerlich erkennbare Mängel. - Bei etwaiger Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware und rechtzeitiger
Anzeige des Mangels durch den Käufer innerhalb der Verjährungsfrist
leisten wir kostenlosen Ersatz für die mangelhafte Ware, sofern der
Mangel bei Gefahrübergang bestanden hat. Bei einem Fehlschlagen der
Nacherfüllung steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht auf Herabsetzung
der Vergütung oder auf Rücktritt vom Vertrage zu. Für etwaige
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz gilt
unten Absatz 5. - Im Beanstandungsfall muss uns der Käufer auf unser Verlangen die
Möglichkeit der Nachprüfung durch unverzügliche Einsendung von
Materialproben geben. Bei Verletzung dieser Verpflichtung stehen dem
Käufer keine Mängelansprüche gegen uns zu, es sei denn, dass die
Verletzung dieser Käuferpflicht unsere Überprüfung der Schadensursache
weder behindert noch erschwert. Die Kosten der Einsendung von
Materialproben sowie die Entnahme gehen zu unseren Lasten, wenn das
gelieferte Material mangelhaft war. - Wir haften dem Käufer auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrunde,
ob aus Vertrag oder Delikt – nur in Fällen des Vorsatzes, der
groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, oder wegen des Fehlens einer vereinbarten Beschaffenheit,
soweit die getroffene Vereinbarung gerade einen Schadenseintritt
verhindern sollte, oder wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten), oder aus sonstigen zwingenden
gesetzlichen Vorschriften. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist auf vorhersehbare vertragstypische
Schäden und hier auf bis zu höchstens 100.000,00 Euro beschränkt,
sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unseres gesetzlichen Vertreters
oder unserer Erfüllungsgehilfen oder eine Verletzung des Lebens,
des Körpers oder Gesundheit vorliegen. Eine Änderung der Beweislast
zum Nachteil des Käufers ist mit dem vorstehenden Regelungen nicht
verbunden. Die obigen Regelungen gelten für den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen entsprechend. - Die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab
Lieferung der Ware, soweit nicht ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt oder
in sonstiger Weise zwingend vom Gesetz eine längere Verjährungsfrist
vorgeschrieben ist.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist D – Solingen. Bei allen sich
aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten gilt im Geschäftsverkehr
mit Kaufleuten D – Solingen als Gerichtsstand,
und zwar auch im Wechsel- und Scheckprozess.
IX. Schlussbestimmungen
- Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden gilt in jedem Falle unter
Ausschluss ausländischen Rechtes nur deutsches Recht. Ausgeschlossen
ist hierbei jedoch die Anwendung des UN-Kaufrechts/CISG. - Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland übernehmen wir keine Haftung,
falls durch unsere Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der
Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die Ausfuhr
von Waren verursacht wird, die von uns nicht ausdrücklich zum Export
geliefert wurden.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.